1.4 Copyleft und Copyright

Die einfachste Art, ein Programm frei zu veröffentlichen, besteht darin, es als Public Domain freizugeben, ohne Copyright. Das erlaubt es allen Personen, das ursprüngliche Programm und verbesserte Versionen zu verteilen, wenn dies gewollt ist. Aber es erlaubt auch unkooperativen Leuten, das Programm in proprietäre Software umzuwandeln. Es können kleinere oder größere Änderungen vorgenommen werden, und das Resultat kann als eigenes Produkt vertrieben werden, ohne dass die Weiterentwicklungen der Allgemeinheit zugute kommen müssen. Proprietäre Software erlaubt meistens keine Weitergabe des Quellcodes, so dass auch keine weiteren Verbesserungen von anderen Personen vorgenommen werden können.

Das GNU-Projekt hat zum Ziel, allen Benutzern die Freiheit zu geben, GNU-Software weiterzuverteilen und zu verändern. Daher steht GNU-Software nicht in der Public Domain, sondern unter einem so genannten Copyleft. Das Copyleft bedeutet, dass alle, die die Software (mit oder ohne Änderungen) weiter verteilen, auch die Freiheit zum Weitergeben und Verändern mitgeben müssen. Das Copyleft garantiert die notwendige Freiheit für alle Benutzer.

Um ein Programm unter das Copyleft zu stellen, wird es zuerst unter ein Copyright gestellt; danach werden als Rechtsmittel Vertriebsbestimmungen hinzugefügt, die es allen erlauben, den Quellcode des Programms oder jedes davon abgeleiteten Programms zu verwenden, zu ändern und weiterzuverteilen. Dies ist aber nur gestattet, wenn die Vertriebsbestimmungen unverändert bleiben und auf das verbesserte Werk angewendet werden. So werden der Code und die gewährten Freiheiten rechtlich untrennbar, das Copyleft hat einen virulenten Charakter.

Entwickler proprietärer Software verwenden das Copyright, um den Benutzern ihre Freiheit zu nehmen; Entwickler Freier Software verwenden es, um anderen Freiheiten zu garantieren. Deshalb wurde der Name umgedreht und aus dem Copyright das Copyleft gemacht.

Das Copyleft ist ein allgemeines Konzept; es kann auf viele Weisen konkret ausgestaltet werden. Für das GNU-Projekt sind die konkreten Vertriebsbestimmungen in der GNU General Public License geregelt. Häufig wird die GNU General Public License kurz als GNU GPL bezeichnet.

Eine alternative Form des Copylefts, die GNU Lesser General Public License (LGPL), wird für einige (aber nicht alle) GNU-Bibliotheken verwendet. Diese Lizenz wurde früher Library GPL genannt. Der Name wurde jedoch geändert, weil der alte Name dazu angeregt hat, die Lizenz häufiger zu verwenden als wünschenswert ist.

Die GNU Free Documentation License (FDL oder GFDL) ist eine Form des Copylefts, die für Handbücher, Lehrbücher und andere Dokumente gedacht ist. Sie sichert allen die Freiheit zu, diese Dokumente zu kopieren und weiterzuverteilen, mit oder ohne Änderungen, entweder kommerziell oder nicht-kommerziell.

Die GNU GPL wurde so konzipiert, dass Sie sie leicht auf Ihre eigenen Programme anwenden können, wenn Sie der Copyright-Inhaber sind. Sie müssen nicht die GNU GPL ändern, um dies zu tun, sondern lediglich Ihrem Programm Hinweise hinzufügen, die in der richtigen Form auf die GNU GPL verweisen.

Die Verwendung der gleichen Vertriebsbestimmungen für viele verschiedene Programme macht es einfach, Quellcode zwischen verschiedenen Programmen auszutauschen. Da sie alle die gleichen Vertriebsbestimmungen haben, muss man sich keine Gedanken darüber machen, ob die Bestimmungen zueinander kompatibel sind. Die Lesser GPL enthält eine Bestimmung, die es erlaubt, stattdessen die GPL zu verwenden, so dass der Quellcode in jedes unter der GPL stehende Programm übernommen werden kann.

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